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   BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99   

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https://dejure.org/2000,14748
BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99 (https://dejure.org/2000,14748)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2000 - 8 B 334.99 (https://dejure.org/2000,14748)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 8 B 334.99 (https://dejure.org/2000,14748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Restitutionsanspruch wegen des durch eine willkürliche Enteignung begangenen schwerwiegenden Verstoßes gegen das Recht der DDR - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Vielzahl von Entscheidungen hierzu Stellung genommen (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 und vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 ); die Beschwerde hat nicht dargetan, daß der vorliegende Fall zu einer generellen und über den konkreten Einzelfall hinausreichenden weiteren Klärung Anlaß bieten würde.

    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine unlautere Machenschaft in bezug auf die Entziehung von Bodenreformland voraussetzt, daß der manipulative Zugriff zielgerichtet gerade auf die Verschaffung des Eigentums an den fraglichen Grundstücken - und nicht etwa nur auf den Beitritt zur LPG unter Einbringung der Grundflächen - gerichtet sein muß (vgl. Urteile vom 28. Juni 1996, a.a.O., S. 289, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67 S. 188 und vom 27. Juli 1995, a.a.O., S. 85).

    Auch in diesem Zusammenhang bezeichnet die Beschwerde nicht - wie geboten - die konkrete, davon angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und dessen vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssatz; das angegebene Urteil vom 28. Juni 1996 (a.a.O.) geht in tatsächlicher Hinsicht von der Vorspiegelung eines gesetzlichen Entziehungsgrundes aus und bejaht auf dieser, auf einer abweichenden Sachverhaltswürdigung und nicht auf einem abweichenden rechtlichen Ansatz beruhenden Grundlage eine unlautere Machenschaft.

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Vielzahl von Entscheidungen hierzu Stellung genommen (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 und vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 ); die Beschwerde hat nicht dargetan, daß der vorliegende Fall zu einer generellen und über den konkreten Einzelfall hinausreichenden weiteren Klärung Anlaß bieten würde.

    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine unlautere Machenschaft in bezug auf die Entziehung von Bodenreformland voraussetzt, daß der manipulative Zugriff zielgerichtet gerade auf die Verschaffung des Eigentums an den fraglichen Grundstücken - und nicht etwa nur auf den Beitritt zur LPG unter Einbringung der Grundflächen - gerichtet sein muß (vgl. Urteile vom 28. Juni 1996, a.a.O., S. 289, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67 S. 188 und vom 27. Juli 1995, a.a.O., S. 85).

  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99
    Denn es fehlen die für einen Anscheinsbeweis nötigen tatsächlichen Feststellungen, die typischerweise bestimmte Geschehensabläufe als Folge bestimmter Ursachen ausweisen (vgl. hierzu Urteile vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3 S. 1 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99
    Die Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann als Verfahrensmangel aber nach ständiger Rechtsprechung nur unter der Voraussetzung eines Verstoßes gegen allgemeine Beweisregeln oder Erfahrungssätze sowie gegen die Denkgesetze erfolgreich angegriffen werden (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das angefochtene Urteil weiche im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - (NJW 1997, 476) ab, hat sie ebenfalls keinen Erfolg.
  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99
    Denn es fehlen die für einen Anscheinsbeweis nötigen tatsächlichen Feststellungen, die typischerweise bestimmte Geschehensabläufe als Folge bestimmter Ursachen ausweisen (vgl. hierzu Urteile vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3 S. 1 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine unlautere Machenschaft in bezug auf die Entziehung von Bodenreformland voraussetzt, daß der manipulative Zugriff zielgerichtet gerade auf die Verschaffung des Eigentums an den fraglichen Grundstücken - und nicht etwa nur auf den Beitritt zur LPG unter Einbringung der Grundflächen - gerichtet sein muß (vgl. Urteile vom 28. Juni 1996, a.a.O., S. 289, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67 S. 188 und vom 27. Juli 1995, a.a.O., S. 85).
  • VG Potsdam, 27.01.2000 - 1 K 2386/98

    Ablehnung der Rückübertragung von Vermögenswerten; Begriff der schädigenden

    Auch bei einer derart als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme ist der Schädigungstatbestand nur dann erfüllt, wenn sie zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt hat (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 10. Januar 2000 - 8 B 334.99 - BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1996 a.a.O.).
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